Videoüberwachungs-Reglement

Geltungsbereich

Dieses Reglement regelt den Betrieb der Videoüberwachungssysteme der Bethesda Alterszentren AG.

Die Bethesda Alterszentren AG ist verantwortlich für den Betrieb der Videoüberwachungssysteme und die Bearbeitung der personenbezogenen Videodaten (Personendaten).

Bei Fragen oder wenn Sie Ihre datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte wahrnehmen möchten, kontaktieren Sie die Bethesda Alterszentren AG bitte über
datenschutz@bethesda-alterszentren.notexisting@nodomain.comch oder schreiben Sie an:

Bethesda Alterszentren AG
Datenschutz
Seestrasse 35
8700 Küsnacht

Überwachte Bereiche

Das Videoüberwachungssystem zeichnet die folgenden Bereiche auf:

Gellert Hof

  • Haupteingang
  • Parking
  • Velokeller

Wesley Haus

  • Haupteingang aussen
  • Haupteingang innen
  • Eingang Küche
  • Haupteingang Siedlung
  • Einfahrt Tiefgarage

Residenz Küsnacht / Panorama Park

  • Residenz Küsnacht, Haupteingang
  • Residenz Küsnacht, Durchgang Panorama Park
  • Residenz Küsnacht, Eingang Süden Links
  • Residenz Küsnacht, Eingang Süden Rechts
  • Residenz Küsnacht, Eingang Physio
  • Panorama Park, Haupteingang
  • Panorama Park, Empfang
  • Panorama Park, Eingang Nord
  • Panorama Park, Abfall
  • Panorama Park, Garage

Die Qualität der Videoüberwachung ist so gewählt, dass die Gesichter der Personen (insbes. Bewohnerinnen, Besucher, Lieferanten sowie Mitarbeitende) erkennbar sind, die sich im Aufnahmefokus der Videokameras befinden. Video-Gegensprechanlagen dienen nicht der Überwachung und werden nicht aufgezeichnet.

Einrichtung der Videokameras

Die Kameras der Videoüberwachungssysteme sind so eingerichtet, dass die Erfassung weiterer als für die Zwecke der Überwachung notwendiger Bereiche ausgeschlossen ist.

Betriebszeiten

Die Kameras der Videoüberwachungssysteme sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr in Betrieb. Überwacht oder aufgezeichnet wird nur, wenn und solange das Videoüberwachungssystem im überwachten Bereich Bewegungen erkennt.

Art der Überwachung

Die Videoüberwachungssysteme dienen folgenden Arten der Überwachung:

  • Aktive Überwachung (Echtzeit-Überwachung, d.h. direkte Sichtung der Aufnahmen am Bildschirm mit Speicherung) ohne Tonaufnahme
  • Passive Überwachung (Aufzeichnung der Aufnahmen und nachträgliche Auswertung) ohne Tonaufnahme.

Die Bethesda Alterszentren AG bearbeitet Personendaten im Rahmen des Betriebs der Videoüberwachungssysteme verantwortungsbewusst, in Übereinstimmung mit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und nur zu den folgenden Zwecken:

  • Schutz von Personen (insbes. Bewohnerinnen, Besucher, Lieferanten sowie Mitarbeitende) und Sachen vor strafbaren Handlungen
  • Verfolgung von strafbaren Handlungen
  • Prävention von Straftaten
  • Durchsetzung von Rechtansprüchen

Die Bethesda Alterszentren AG macht betroffene Personen mit Hinweistafeln oder Piktogrammen auf die Videoüberwachung aufmerksam.

Die Bethesda Alterszentren AG gewährt betroffenen Personen auf Anfrage das Auskunfts- und Einsichtsrecht gemäss anwendbarem Recht.

Die Bethesda Alterszentren AG speichert die Videoüberwachungs-Aufnahmen während sieben (7) Tagen. Nach Ablauf dieser Frist löscht die Bethesda Alterszentren AG die Aufnahmen, ausser wenn innert dieser Frist ein für die Zwecke dieses Reglements relevantes Ereignis entdeckt wird.

Die Bethesda Alterszentren AG schützt die Videoaufnahmen vor Verlust, Manipulation Diebstahl und unbefugtem Zugriff. Die Aufnahmen werden in den Räumlichkeiten des jeweiligen Alterszentrums der Bethesda Alterszentren AG aufbewahrt. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Zudem implementiert die Bethesda Alterszentren AG Zugangskontrollen, Zugriffskontrollen sowie Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit dieser technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen.

Die Echtzeit-Überwachung und die nachträgliche Einsichtnahme in Videoaufnahmen erfolgen in den Räumlichkeiten des jeweiligen Alterszentrums oder am Hauptsitz der Bethesda Alterszentren AG, nur durch berechtigte Personen innerhalb der Organisation der Bethesda Alterszentren AG und nach dem Need-to-Know-Prinzip. Nachträgliche Einsichtnahmen erfolgen zudem nur im Ereignisfall durch den technischen Dienst nach dem Vieraugenprinzip.

Die Bethesda Alterszentren AG gibt Aufzeichnungen an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Gegenparteien bekannt:

  • auf Anordnung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte; oder
  • wenn dies nach Ermessen der Bethesda Alterszentren AG zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche notwendig ist.

Die Bethesda Alterszentren AG kann dieses Reglement jederzeit ändern oder ergänzen. Das Reglement und alle Änderungen oder Ergänzungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Letzte Anpassung: Februar 2022